Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hier finden Sie unsere Geschäftsbedingungen
Informationen nach § 312 b, § 312 c I BGB, Art. 246 EGBGB
- Jagd Leben Wendland GmbH & Co. KG
Jagdschule Jägerlehrhof Wendland
Dünsche 23
29494 TrebelTel.: 05848 – 981131
Fax: 05848 – 981113
E-Mail: info@jagdschule-wendland.de
E-Mail: info@jagdwaffen-wendland.de
Internet: www.jagdschule-wendland.de
Internet: www.jagdwaffen-wendland.deSitz: Trebel, HRA 204020 AG Lüneburg
UST-ID: DE 358357296
Geschäftsführer: Claudia Sültemeier - entfällt
- Siehe Nr. 1
- Der Jägerlehrhof Wendland bietet im Direktunterricht die Durchführung einer theoretischen und praktischen Schulung prüfungsrelevanter Inhalte zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Niedersachsen an. Nach Wahl des Kunden / der Kundin werden die Schulungen in Form von 3-Wochen-Kompaktkursen, 2-
Wochenkompaktkursen, Wochenendkursen, Managerkursen oder Prüfungswiederholerkursen angeboten.
Ein Vertrag mit dem Jägerlehrhof Wendland kommt mit dem Eingang einer Anmeldebestätigung bei dem Kunden / der Kundin zustande. - Der Vertrag endet mit Beginn der auf den Kurs folgenden Jägerprüfung im Landkreis LüchowDannenberg, Niedersachsen, zu der der Kunde / die
Kundin zugelassen worden ist. - Der Jägerlehrhof Wendland behält sich vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung und im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung diese nicht
zu erbringen. - Der Gesamtpreis der jeweiligen Kurse ergibt sich aus dem aktuellen Kurskatalog des Jägerlehrhofs Wendland. Der aktuelle Kurskatalog ist auf der Website des Jägerlehrhofs Wendland (s.o.) unter der Rubrik „Jagdscheinkurse & Preise“ veröffentlicht.
- Über die für die jeweiligen Kurse genannten Preise fallen keine zusätzlichen zwingenden Kosten an. Bitte beachten Sie, dass von dem Kurspreisen
NICHT die Kosten für Anfahrt, Abreise, Übernachtung, Verpflegung und ggf. zusätzliche, nicht von der Gesamtleistung des Kursangebotes
umfasste, Leistungen (z.B. zusätzliche Schießtermine, Munition hierfür) oder auch die Prüfungsgebühr umfasst sind. - Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt durch Überweisung auf folgendes Konto:
Sparkasse Uelzen IBAN:
DE62258501100230009813
BIC: NOLADE21UEL
Die Kursgebühr ist in Form einer Anzahlung in Höhe von 40 % des Kurspreises unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung und einer Restzahlung bis 14 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Kursbeginn zu entrichten.
Die Leistung wird in dem im Kurskatalog angegebenen und vom Kunden / von der Kundin ausgewählten Zeitraum erbracht. - Dem Kunden / der Kundin steht ein Widerrufsrecht zu. Inhalt und Umfang des Widerrufsrechts sind in nachstehender Widerrufsbelehrung aufgeführt.
- Die im Kurskatalog angegebenen Kurse und Preise gelten bis zum Beginn des jeweiligen Kurses.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Jagdschule Jägerlehrhof Wendland
Dünsche Nr. 23
29494 Trebel
Fax: 05848 – 981113
E-Mail: info@jagdschule-wendland.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ihre Jagdschule Jägerlehrhof Wendland
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte
dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Jagdschule Jägerlehrhof Wendland
Dünsche Nr. 23
29494 Trebel
Fax:05848 – 981113
E-Mail: info@jagdschule-wendland.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*)
abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der
folgenden Dienstleistung (*) _________________
– Bestellt am __________
– Name des/der Verbraucher(s) ________________
– Anschrift des/der Verbraucher(s) ______________
__________________________________________
– Unterschrift des/der Verbraucher(s)
__________________________________________
– Datum
___________
(*) Unzutreffendes streichen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Mit der Übersendung des ausgefüllten und vom Kunden – bei minderjährigen von den Erziehungsberechtigten – unterschriebenen Antragsformulars an den Jägerlehrhof Wendland ist das Angebot des Kunden für die Teilnahme an dem von dem Jägerlehrhof angebotenen Kurs zu dem von dem Kunden gewählten Termin verbindlich. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Übersendung einer Anmeldebestätigung.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung einer theoretischen und praktischen Schulung zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Niedersachsen. Nicht davon erfasst sind Organisation der An- und Abreise oder die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung. Darüber hinaus wird durch die Jagdschule Jägerlehrhof Wendland nur eine Unterstützung für die Anmeldung zur Jägerprüfung geleistet. Die Jagdschule Jägerlehrhof Wendland hat weder Einfluss auf das Bestehen
der Jagdprüfung noch darauf, dass der Kunde (m/w) die erforderliche Zuverlässigkeit für die Jagdprüfung besitzt und zu einer Prüfung zugelassen wird.
§ 3 Leistungen des Jägerlehrhofs Wendland
(1) Theoretischer und praktischer Unterricht
Die Jagdschule Jägerlehrhof Wendland bietet den Teilnehmern/innen eine auf die Prüfungsanforderungen in Niedersachsen ausgerichtete theoretische und praxisbezogene Ausbildung. In der Ausbildungsmethodik berücksichtigt der Jägerlehrhof Wendland aktuelle praktische und wissenschaftliche Entwicklungen, und passt auf der Grundlage eigener, langjähriger Erfahrungen die Unterrichtsgestaltung dem jeweiligen Lernziel und den Erfordernissen der Teilnehmer an. Der
Unterricht wird in der Regel in den Räumlichkeiten des Hauses Dünsche Nr. 23, 29494 Trebel oder wahlweise in den Räumlichkeiten des Schießstandes Am Heidberg 1, 29439 Lüchow OT Grabow stattfinden.
(2) Lehrmaterialien
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Kompakt-, Wochenend- und Managerkurse bekommen im Rahmen des Lehrgangs von dem Jägerlehrhof Wendland:
- Skripte zu den prüfungsrelevanten Fächern
Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die aus externen Kursen einen Prüfungswiederholerkurs belegen, bekommen keine Skripte und Lehrbuch. Der Jägerlehrhof Wendland geht davon aus, dass dem Teilnehmer / der Teilnehmerin ihren vorherigen Kursen entsprechendes Schulungsmaterial erhalten hat.
Das Leistungsangebot des Jägerlehrhofs Wendland umfasst für die Zeit nach der Prüfung ferner ein einjähriges Abonnement einer jagdlichen Zeitschrift. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann zwischen zwei angebotenen Zeitschriften wählen.
Bitte beachten Sie: Das Abonnement ist auf ein Jahr befristet. Es erfolgt keine automatische Verlängerung. Der Zeitschriftenverlag wird sich mit Ablauf dem Bezugsjahres mit dem Abonnementen / der Abonnementin in Verbindung setzten.
Für den Zeitraum des Lehrgangs werden den Teilnehmern und Teilnehmerinnen zum Zwecke der Ausbildung zur Verfügung gestellt:
- Lehrpräparate
- Waffen- und Munition für die praktische Schießausbildung.
(3) Zusätzliche Leistung bei Nichtbestehen der Jägerprüfung
Der Jägerlehrhof Wendland ist überzeugt von der Qualität seines Angebotes und seiner Ausbildung. Sollte der Teilnehmer / die Teilnehmerin trotz aller gemeinsamer Bemühungen, den Teilnehmer / die Teilnehmerin erfolgreich auf die Jägerprüfung vorzubereiten, durch die Jägerprüfung fallen, gewährt der Jägerlehrhof Wendland dem Teilnehmer / der Teilnehmerin folgende Leistungen:
- Kostenlose Teilnahme an einem weiteren Kurs gem. Empfehlung des Jägerlehrhofs Wendland. Hierin nicht enthalten sind erneut anfallende Schießkosten (z.B.
Schießgebühren, Munition etc.). Diese sind vom Teilnehmer / von der Teilnehmerin zu tragen. - Prüfungswiederholung zum nächstmöglichen Prüfungstermin. Dieses Angebot umfasst nicht die erneut anfallenden Prüfungskosten. Diese sind vom Teilnehmer /
von der Teilnehmerin zu tragen.
Zu den gemeinsamen Bemühungen gehört auch, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin die untenstehend beschriebenen Obliegenheiten einhält.
Alternativ kann der Teilnehmer / die Teilnehmerin die „Geld-zurückGarantie“ des Jägerlehrhofs Wendland unter den untenstehenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen.
§ 4 Zeit und Ort der Lehrgangsdurchführung
(1) Beginn, Dauer und Beendigung des Kurses ergeben sich aus dem von dem Jägerlehrhof Wendland angebotenen und vom Kunden in dem Anmeldeformular ausgewählten Kurs. Der Ort der Schulung ergibt sich ebenfalls aus dem von dem Jägerlehrhof Wendland angebotenen und vom Kunden in dem Anmeldeformular ausgewählten Kurs.
(2) Der Jägerlehrhof Wendland behält sich situations- und ausbildungsangepasste Änderungen im Ausbildungsverlauf oder in den Örtlichkeiten (z.B. Schießtermine, Wahl des Schießstandes, Besuch eines Ausbildungsreviers, etc.) vor.
§ 5 Lehrpersonal
Die theoretische und/oder praktische Ausbildung kann durch von dem Jägerlehrhof Wendland gestelltes Personal durchgeführt werden. Der Jägerlehrhof Wendland behält sich vor, auch während eines laufenden Kurses das Lehrpersonal zu wechseln, wenn es zur Erreichung des Ausbildungsziels zweckdienlich erscheint.
§ 6 Änderung der Leistungszeit
(1) Der Jägerlehrhof Wendland behält sich vor, die Durchführung der Schulung zu ändern, wenn bis spätestens 14 Kalendertage vor vereinbartem Kursbeginn:
- weniger als vier Anmeldungen eingegangen sind;
- seitens der Prüfungskommission zugesagte Prüfungstermine abgesagt wurden;
- die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit des Schießstandes aufgrund höherer Gewalt nicht gewährleistet ist;
- der Kurs wegen höherer Gewalt nicht zur Verfügung stehender Räumlichkeiten oder nicht zur Verfügung stehenden Lehrpersonals nicht durchgeführt werden kann.
(2) Im Fall einer Änderung der Leistungszeit hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin das Recht, sich für einen späteren gleichwertigen Kurs anzumelden. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.
§ 7 Informationspflicht des Teilnehmers / der Teilnehmerin
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verpflichtet sich, dem Jägerlehrhof Wendland vor Kursbeginn Einschränkungen oder Umstände physischer oder psychischer Art mitzuteilen, die für die Sicherheit des Teilnehmern / der Teilnehmerin oder anderen Teilnehmern, das Lehrpersonal oder andere Personen während der Unterrichtsdurchführung, insbesondere der praktischen Schießausbildung, von Bedeutung seien können (z.B. Epilepsie, Asthma, Herz-/Kreislaufschwächen, Allergien gegen Lebensmittel oder z.B. Bienenstiche, Depressionen oder Angstzustände etc.) oder von dem Jägerlehrhof Wendland während der Unterrichtsdurchführung oder möglicherweise während der Jägerprüfung besonders berücksichtigt werden sollen.
§ 8 Beibringung des Antrages zur Zulassung zur Jägerprüfung zwecks Erlangung des ersten Jagdscheins durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin
(1) Wesentliche Grundlage zur Teilnahme an der Jägerprüfung ist das Vorlegen eines Antrages auf Erstzulassung zur Jägerprüfung zwecks Erlangung des ersten Jagdscheines des Landkreises LüchowDannenberg des Teilnehmers / der Teilnehmerin.
(2) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat spätestens 5 Werktage vor Kursbeginn den Antrag einzureichen. Der Antrag muss vollständig auf der Vorder- und Rückseite ausgefüllt sein und darf am Tag der Prüfung nicht älter als 6 Monate sein. Der Antrag muss im Original vorliegen. Die Zurverfügungstellung und hierfür entstehende Kosten obliegen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin.
(3) Ein Antrag auf Erstzulassung zur Jägerprüfung wird dem Teilnehmer / der Teilnehmerin mit der Anmeldebestätigung ausgehändigt. Er muss ebenfalls 5 Werktage vor Kursbeginn ausgefüllt und unterschrieben – im Falle von Minderjährigen von einem Erziehungsberechtigten – vorliegen.
§ 9 Mitwirkungsobliegenheit des Teilnehmers / der Teilnehmerin
Für den Teilnehmer / die Teilnehmerin besteht die Obliegenheit, regelmäßig an dem Unterricht in guter körperlicher Verfassung teilzunehmen, dem Unterricht konzentriert zu folgen und intensiv und aktiv mitzuarbeiten sowie durch sein soziales Verhalten in der Gruppe und gegenüber dem Lehrpersonal zu einem störungsfreien und harmonischen Unterrichtsablauf beizutragen.
Bei Nichteinhalten einer oder mehrerer dieser Obliegenheiten entfällt die „Geld-zurück-Garantie“ unter den untenstehend näher beschriebenen
Bedingungen.
§ 10 Obliegenheiten des Jägerlehrhof Wendland
(1) Der Jägerlehrhof Wendland gibt keine Erfolgsgarantie für das Bestehen des Jagdscheins.
(2) Der Jägerlehrhof Wendland wird aufgrund der langjährigen Erfahrungen eine optimale Prüfungsvorbereitung bieten.
(3) Ferner übernimmt der Jägerlehrhof Wendland ebenfalls nicht die Gewähr dafür, dass sowohl die Stellungnahmen der Polizei sowie des Einwohnermeldeamtes fristgerecht und rechtzeitig bearbeitet werden. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist für die Rechtzeitigkeit des Vorliegens der erforderlichen Unterlagen zur Zulassung zur Jagdprüfung selbst verantwortlich.
§ 10 „Geld-zurück-Garantie“
(1) Der Jägerlehrhof Wendland ist von seinem Team und seiner Leistung überzeugt. Daher bietet er Teilnehmern und Teilnehmerinnen des 3-Wochen-Kompakt-Kurses eine „Geld-zurück-Garantie“ zu folgenden Bedingungen:
(2) Voraussetzung der „Geld-zurück-Garantie“ ist, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin seinen / ihren Mitwirkungsobliegenheiten nachkommt.
Ist dies nicht der Fall, führt der Jägerlehrhof Wendland mit dem Teilnehmer / der Teilnehmerin und dem maßgeblichen Ausbilder ein Gespräch, dessen Gründe und daraus folgenden Empfehlungen schriftlich festgehalten und zur Ausbildungsakte genommen werden. Die „Geld-zurück-Garantie“ kann daher nicht gewährt werden, wenn auf der Grundlage eines solchen Gesprächsvermerks der Jägerlehrhof Wendland und der maßgebliche Ausbilder / die Ausbilderin aufgrund
ihrer weiteren Beobachtungen zu dem Ergebnis kommen, das der Teilnehmer / die Teilnehmerin sich daraufhin nicht intensiv um seine /
ihre Obliegenheiten bemüht hat.
(3) Inhalt der „Geld-zurück-Garantie“ ist, dass der Jägerlehrhof Wendland bei Nichtbestehen der theoretischen und/oder der praktischen
Prüfung – hiervon ausgenommen ist das Nichtbestehen der Schießprüfung, da der Jägerlehrhof keinen Einfluss auf die persönliche
Tagesform des Teilnehmers / der Teilnehmerin hat – den Preis des Jägerkurses – ohne der Prüfungsgebühr – erstattet.
(4) Weitere Voraussetzung der Inanspruchnahme der „Geld-zurückGarantie“ ist, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Erstattung binnen 10 Kalendertagen nach dem Tag des Nichtbestehens gegenüber dem Jägerlehrhof Wendland schriftlich geltend macht.
(5) Keinen Anspruch auf die „Geld-zurück-Garantie“ hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin, wenn er / sie einen laufenden Kurs ohne Nennung
von Gründen beendet oder an der für Ihn / sie vorgesehenen Prüfung aus von dem Teilnehmer / der Teilnehmerin zu vertretenen Gründen nicht teilnimmt.
(6) Die vorgenannten Regelungen stellen keine Erfolgsgarantie für das Bestehen der Jagdprüfung in Niedersachsen dar.
§ 11 Preis
Der Preis des Jägerkurses ergibt sich aus dem von dem Jägerlehrhof Wendland angebotenen und vom Kunden in dem Anmeldeformular ausgewählten Kurs. Die Kursgebühr setzt sich zusammen aus:
- der Lehrgangsgebühr
- Kostenpauschalen (Lehrmaterial, Schießstandgebühr, Munition, Nutzung des Lehrreviers, Haftpflichtversicherung etc.) und
- In dem Preis enthalten ist ein auf ein Jahr befristetes Abonnement einer jagdlichen Zeitschrift. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann zwischen zwei Zeitschriften wählen.
§ 12 Vorleistungspflicht des Teilnehmern / der Teilnehmerin und Fälligkeit
Eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtbetrages wird 10 Kalendertage nach Absendung der Anmeldebestätigung fällig. Die Restzahlung wird 14 Kalendertage vor Beginn des gebuchten Kurses fällig.
§ 13 Vergütung bei Nicht-Teilnahme am Unterricht
Nimmt ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin an dem von ihm / ihr gebuchten Kurs, gleich aus welchen Gründen, nicht teil, sind die vereinbarte Lehrgangsgebühr und die Kostenpauschalen (nicht jedoch die Prüfungsgebühr) dennoch zu entrichten. Ein Anspruch auf Freistellung bzw. Erstattung besteht nicht. Bereits geleistete Zahlungen können nach Absprache mit dem Jägerlehrhof Wendland für einen anderen Kurs angerechnet werden.
§ 14 Rücktritt bzw. Kündigung
(1) Der Rücktritt oder die Kündigung des Teilnehmers / der Teilnehmerin ist ausgeschlossen, soweit deren Grund nicht in einer von dem Jägerlehrhof Wendland zu vertretenden Pflichtverletzung gegenüber dem Teilnehmer / der Teilnehmerin besteht. Die gesetzlichen Vorschriften zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
(2) Bei Vorliegen einer Erkrankung, aus gravierenden beruflichen Gründen oder schwerwiegenden familiären Gründen kann der Teilnehmer / die Teilnehmerin an einem späteren Kurs teilnehmen. Bei einem Rücktritt ist ein Attest des behandelnden Arztes vorzulegen. Gravierende berufliche oder schwerwiegende familiäre Gründe sind glaubhaft zu machen. Im Falle der Umbuchung auf einen späteren Kurs werden bereits erfolgte Zahlungen für den späteren Kurs gutgeschrieben
und mit dessen Kursgebühr verrechnet. Die geleichzeitige Geltendmachung einer Umbuchung und der „Geld-zurück-Garantie“ ist nicht möglich.
(3) Ist eine Belegung des aufgrund der Umbuchung frei gewordenen Kurses mit einem anderen Teilnehmer / einer anderen Teilnehmerin nicht mehr möglich, berechnet der Jägerlehrhof Wendland eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 % der Kursgebühr. Sind bereits Zahlungen erfolgt, wird die Aufwandspauschale von dem Gutschriftbetrag abgezogen.
§ 15 Haftung
(1) Die Parteien haften einander im Falle von Arglist und Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Unberührt bleibt auch die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter, für Ansprüche aufgrund gesetzlicher Produkthaftung und für Personenschäden und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei
regelmäßig vertrauen darf (sogenannte „Kardinalpflichten“).
(2) Die Haftung für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Jägerlehrhof Wendland oder einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Der Jägerlehrhof Wendland übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Teilnehmern / Teilnehmerinnen verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden, die an oder durch vom Teilnehmer/in zum Lehrgang oder sonstigen Veranstaltungen des Jägerlehrhofs Wendland mitgebrachten Waffen, Munition, Ferngläsern und dergleichen verursacht werden. Der / die Teilnehmer / Teilnehmerin stellt den Jägerlehrhof Wendland von Schadenersatzansprüchen
anderer Lehrgangsteilnehmer/innen oder Dritter für vom Teilnehmer/in allein verursachten Schäden frei.
(4) Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Jägerlehrhof Wendland sind ausgeschlossen, soweit die Durchführung eines Kurses aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen unmöglich wird.
§ 16 Bild – und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann der Jägerlehrhof Wendland den Teilnehmer / die Teilnehmerin von dem weiteren Unterricht ausschließen.
Der Jägerlehrhof Wendland behält sich vor, Bilder oder Videos der Lehrgangsteilnehmer, die im Zusammenhang mit der Ausbildung gemacht werden, für eigene Werbemaßnahmen zu nutzen oder in Einzelfällen im Internet zu veröffentlichen. Diesbezüglich wird der Jägerlehrhof Wendland eine eigenständige freiwillige
Einwilligungserklärung des jeweils betreffenden Teilnehmers einholen.
§ 17 Persönliche Daten
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass seine / ihre Daten zur Bearbeitung und Verwaltung EDV-technisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an die Prüfungskommission und den Deutschen Landwirtschaftsverlag zur Versendung einer Zeitschrift.