Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hier finden Sie unsere Geschäftsbedingungen:

Informationen nach § 312 b, § 312 c I BGB, Art. 246 EGBGB

1. Jagd Leben Wendland GmbH & Co. KG Dünsche Nr. 23, 29494 Trebel Tel.: +49 5848 – 981131 / Fax: +49 5848 – 981113 E-Mail: info@jagdschule-wendland.de Internet: www.jagdschule-wendland.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 358357296 Sitz: Trebel, HRA 204020 AG Lüneburg Geschäftsführung: Claudia Sültemeier

2. entfällt

3. Siehe Nr. 1

4. Die Jagd Leben Wendland GmbH & Co. KG, in folgenden Jagdschule Wendland genannt, bietet im Direktunterricht/Online/E-Laerning die Durchführung einer theoretischen und praktischen Schulung prüfungsrelevanter Inhalte zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Niedersachsen an. Nach Wahl des Kunden / der Kundin werden die Schulungen in Form von 3Wochen-Kompaktkursen, 2-Wochenkompaktkurses, Wochenendkursen, Managerkursen angeboten. Ein Vertrag mit der Jagdschule Wendland kommt mit dem Eingang einer Anmeldebestätigung bei dem Kunden / der Kundin zustande.

5. Der Vertrag endet mit Beginn der auf den Kurs folgenden Jägerprüfung im Landkreis Lüchow-Dannenberg, Niedersachsen.

6. Die Jagdschule Wendland behält sich vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung und im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung diese nicht zu erbringen.

7. Der Gesamtpreis der jeweiligen Kurse ergibt sich aus dem aktuellen Kurskatalog der Jagdschule Wendland. Der aktuelle Kurskatalog ist auf der Website der Jagdschule Wendland (s.o.) unter der Rubrik „Jagdscheinkurse & Preise“ veröffentlicht sowie auf der Facebook (Jagdschule Jägerlehrhof Wendland) – und Instagramseite (@jagdschulewendland) zu finden.

8. Über die für die jeweiligen Kurse genannten Preise fallen keine zusätzlichen zwingenden Kosten an. Bitte beachten Sie, dass von dem Kurspreisen NICHT die Kosten für die Prüfungsgebühr, Anfahrt, Abreise, Übernachtung, Verpflegung und ggf. zusätzliche, nicht von der Gesamtleistung des Kursangebotes umfasste, Leistungen (z.B. zusätzliche Schießtermine, Munition hierfür) umfasst sind.

9. Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt durch Überweisung auf folgendes Konto: Jagd Leben Wendland GmbH & Co. KG Sparkasse Uelzen IBAN: DE56 2585 0110 02306893 09 BIC: NOLADE21UEL Die Kursgebühr ist in Form einer Anzahlung in Höhe von 40 % des Kurspreises unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung und einer Restzahlung bis 14 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Kursbeginn zu entrichten (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen). Die Leistung wird in dem im Kurskatalog angegebenen und vom Kunden / von der Kundin ausgewählten Zeitraum erbracht.

10. Dem Kunden / der Kundin steht ein Widerrufsrecht zu. Inhalt und Umfang des Widerrufsrechts sind in nachstehender Widerrufsbelehrung aufgeführt.

11. Erhöhte Telefon- oder Internetkosten im Rahmen der Vertragsanbahnung fallen NICHT an.

12. Die im Kurskatalog angegebenen Kurse und Preise gelten bis zum Beginn des jeweiligen Kurses.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Jagd Leben Wendland GmbH & Co. KG
Dünsche Nr. 23
29494 Trebel
Fax: 05848 – 981113
E-Mail: info@jagdschule-wendland.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie und die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner (die Jagdschule Jägerlehrhof Wendland) mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Teilnahme am Unterricht).

Ihre Jagdschule Wendland

Ende der Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Mit dem Absenden des ausgefüllten Anmeldeformulars aus dem Kursangebot der auf der Internetseite www.jagdschule-wendland.de angebotenen Kurse ist die Teilnahme an dem von der Jagdschule Wendland angebotenen Kurs zu dem von dem Kunden gewählten Termin verbindlich. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Übersendung einer Anmeldebestätigung.

§ 2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung einer theoretischen und praktischen Schulung zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Niedersachsen. Nicht davon erfasst sind Organisation der An- und Abreise oder die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung.

§ 3 Leistungen der Jagdschule Wendland

(1) Theoretischer und praktischer Unterricht
Die Jagdschule Wendland bietet den Teilnehmern/innen eine auf die Prüfungsanforderungen in Niedersachsen ausgerichtete theoretische und praxisbezogene Ausbildung. In der Ausbildungsmethodik berücksichtigt die Jagdschule Wendland aktuelle praktische und wissenschaftliche Entwicklungen, und passt auf der Grundlage eigener, langjähriger Erfahrungen die Unterrichtsgestaltung dem jeweiligen Lernziel und den Erfordernissen der Teilnehmer an. Der Unterricht wird in der Regel in den Räumlichkeiten des Hauses Dünsche Nr. 23, 29494 Trebel oder wahlweise in den Räumlichkeiten des Schießstandes Am Heidberg 1, 29439 Lüchow OT Grabow stattfinden.

(2) Lehrmaterialien
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Kompakt-, Wochenend- und Managerkurse bekommen im Rahmen des Lehrgangs von der Jagdschule Wendland:

  • Skripte zu den prüfungsrelevanten Fächern

Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die aus externen Kursen einen Prüfungswiederholer-Kurs belegen, bekommen keine Skripte und Lehrbuch. Die Jagdschule Wendland geht davon aus, dass der Teilnehmerin ihren vorherigen Kursen entsprechendes Schulungsmaterial erhalten haben.

Das Leistungsangebot der Jagdschule Wendland umfasst für die Zeit nach der Prüfung ferner ein einjähriges Abonnement einer jagdlichen Zeitschrift. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann zwischen zwei angebotenen Zeitschriften wählen.

Bitte beachten Sie: Das Abonnement ist auf ein Jahr befristet. Es erfolgt keine automatische Verlängerung. Der Zeitschriftenverlag wird sich mit Ablauf dem Bezugsjahres mit dem Abonnementen / der Abonnementin in Verbindung setzten.

Für den Zeitraum des Lehrgangs werden den Teilnehmern und Teilnehmerinnen zum Zwecke der Ausbildung zur Verfügung gestellt:

  • Lehrpräparate
  • Waffen- und Munition für die praktische Schießausbildung.

(3) Zusätzliche Leistung bei Nichtbestehen der Jägerprüfung
Die Jagdschule Wendland ist überzeugt von der Qualität seines Angebotes und seiner Ausbildung. Sollte der Teilnehmer / die Teilnehmerin trotz aller gemeinsamer Bemühungen, den Teilnehmer / die Teilnehmerin erfolgreich auf die Jägerprüfung vorzubereiten, durch die Jägerprüfung fallen, gewährt die Jagdschule Wendland dem Teilnehmer / der Teilnehmerin folgende Leistungen:

  • Kostenlose Teilnahme an einem weiteren Kurs gem. Empfehlung des Jägerlehrhofs Wendland. Hierin nicht enthalten sind erneut anfallende Schießkosten. Diese sind vom Teilnehmer / von der Teilnehmerin zu tragen.
  • Prüfungswiederholung zum nächstmöglichen Prüfungstermin.

Zu den gemeinsamen Bemühungen gehört auch, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin die untenstehend beschriebenen Obliegenheiten einhält.

Alternativ kann der Teilnehmer / die Teilnehmerin die „Geld-Zurück-Garantie“ der Jagdschule Wendland unter den untenstehenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen.

§ 4 Zeit und Ort der Lehrgangsdurchführung
(1) Beginn, Dauer und Beendigung des Kurses ergeben sich aus dem von der Jagdschule Wendland angebotenen und vom Kunden in dem Anmeldeformular ausgewählten Kurs. Der Ort der Schulung ergibt sich ebenfalls aus dem von der Jagdschule Wendland angebotenen und vom Kunden in dem Anmeldeformular ausgewählten Kurs.
(2) Die Jagdschule Wendland behält sich situations- und ausbildungsangepasste Änderungen im Ausbildungsverlauf oder in den Örtlichkeiten (z.B. Schießtermine, Wahl des Schießstandes, Besuch eines Ausbildungsreviers, etc.) vor.

§ 5 Lehrpersonal
Die theoretische und/oder praktische Ausbildung kann durch von der Jagdschule Wendland gestelltes Personal durchgeführt werden. Die Jagdschule Wendland behält sich vor, auch während eines laufenden Kurses das Lehrpersonal zu wechseln, wenn es zur Erreichung des Ausbildungsziels zweckdienlich erscheint.

§ 6 Änderung der Leistungszeit
(1) Die Jagdschule Wendland behält sich vor, die Durchführung der Schulung zu ändern, wenn bis spätestens 14 Kalendertage vor vereinbartem Kursbeginn:

  • weniger als vier Anmeldungen eingegangen sind;
  • seitens der Prüfungskommission zugesagte Prüfungstermine abgesagt wurden;
  • die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit des Schießstandes aufgrund höherer Gewalt nicht gewährleistet ist;
  • der Kurs wegen höherer Gewalt nicht zur Verfügung stehender Räumlichkeiten oder nicht zur Verfügung stehenden Lehrpersonals nicht durchgeführt werden kann.

(2) Im Fall einer Änderung der Leistungszeit hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin das Recht, sich für einen späteren gleichwertigen Kurs anzumelden. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.

§ 7 Informationspflicht des Teilnehmers / der Teilnehmerin
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verpflichtet sich, der Jagdschule Wendland vor Kursbeginn Einschränkungen oder Umstände physischer oder psychischer Art mitzuteilen, die für die Sicherheit des Teilnehmern / der Teilnehmerin oder anderen Teilnehmern, das Lehrpersonal oder andere Personen während der Unterrichtsdurchführung, insbesondere der praktischen Schießausbildung, von Bedeutung seien können (z.B. Epilepsie, Asthma, Herz-/Kreislaufschwächen, Allergien gegen Lebensmittel oder z.B. Bienenstiche, Depressionen oder Angstzustände etc.) oder von der Jagdschule Wendland während der Unterrichtsdurchführung oder möglicherweise während der Jägerprüfung besonders berücksichtigt werden sollen.

§ 8 Beibringung des Antrages zur Zulassung zur Jägerprüfung zwecks Erlangung des ersten Jagdscheins in folgendem „Antrag“ und der Meldebescheinigung durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin
(1) Wesentliche Grundlage zur Teilnahme an der Jägerprüfung ist das Vorlegen eines Antrages des Landkreises Lüchow-Dannenberg des Teilnehmers / der Teilnehmerin.
(2) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat spätestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn den Antrag einzureichen. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein. Der Antrag muss im Original oder per Mail vorliegen. Die Zurverfügungstellung und hierfür entstehende Kosten obliegen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin.
(3) Ein Antrag wird dem Teilnehmer / der Teilnehmerin mit der Anmeldebestätigung ausgehändigt. Er muss ebenfalls 4 Wochen vor Kursbeginn ausgefüllt und unterschrieben – im Falle von Minderjährigen von einem Erziehungsberechtigten – vorliegen. Die Vorlage erfolgt ausschließlich beim Landkreis Lüchow-Dannenberg, Königsberger Str. 10, 29439 Lüchow, Mail: 32.jaegerpruefungen@luechowdannenberg.de
(4) Zur Zulassung zur Jägerprüfung mit einzureichen ist, neben dem Antrag eine einfache Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes. Sie ist, mit dem Antrag zugleich, zwingend erforderlich um zur Jägerprüfung zugelassen zu werden.
(5) Die Prüfungsgebühr ist, in der jeweils geltenden Höhe, von dem Teilnehmer / der Teilnehmerin mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn an den Landkreis Lüchow – Dannenberg unter Angabe des Namens und dem Zusatz „Jägerprüfung“ auf das Konto des Landkreises Sparkasse Uelzen DE27 2585 0110 0044050094 zu überweisen.

§ 10 „Geld-zurück-Garantie“
(1) Die Jagdschule Wendland ist von seinem Team und seiner Leistung überzeugt. Daher bietet er Teilnehmern und Teilnehmerinnen des 3Wochen-Kompakt-Kurses eine „Geld-zurück-Garantie“ mit folgendem Inhalt:
(2) Voraussetzung der „Geld-zurück-Garantie“ ist, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin seinen / ihren Mitwirkungsobliegenheiten nachkommt. Ist dies nicht der Fall, führt die Jagdschule Wendland mit dem Teilnehmer / der Teilnehmerin und dem maßgeblichen Ausbilder ein Gespräch, dessen Gründe und daraus folgenden Empfehlungen schriftlich festgehalten und zur Ausbildungsakte genommen werden. Die „Geld-zurück-Garantie“ kann daher nicht gewährt werden, wenn auf der Grundlage eines solchen Gesprächsvermerks die Jagdschule Wendland und der maßgebliche Ausbilder / die Ausbilderin aufgrund Ihrer weiteren Beobachtungen zu dem Ergebnis kommen, das der Teilnehmer / die Teilnehmerin sich daraufhin nicht intensiv um ihre Obliegenheiten bemüht hat.
(3) Inhalt der „Geld-zurück-Garantie“ ist, dass die Jagdschule Wendland bei Nichtbestehen der theoretischen und/oder der praktischen Prüfung – hiervon ausgenommen ist das Nichtbestehen der Schießprüfung, da der Jägerlehrhof keinen Einfluss auf die persönliche Tagesform des Teilnehmers / der Teilnehmerin hat – den Kurspreis –– erstattet.
(4) Weitere Voraussetzung der Inanspruchnahme der „Geld-zurück-Garantie“ ist, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Erstattung binnen 10 Kalendertagen nach dem Tag des Nichtbestehens gegenüber der Jagdschule Wendland geltend macht.
(5) Keinen Anspruch auf die „Geld-zurück-Garantie“ hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin, wenn er / sie einen laufenden Kurs ohne Nennung von Gründen beendet oder an der für Ihn / sie vorgesehenen Prüfung nicht teilnimmt.

§ 11 Preis
Der Preis des Jägerkurses ergibt sich aus dem von der Jagdschule Wendland angebotenen und vom Kunden in dem Anmeldeformular ausgewählten Kurs. Die Kursgebühr setzt sich zusammen aus:

  • der Lehrgangsgebühr
  • Kostenpauschalen (Lehrmaterial, Schießstandgebühr, Munition, Nutzung des Lehrreviers, Haftpflichtversicherung etc.) und

In dem Preis enthalten ist ein auf ein Jahr befristetes Abonnement einer jagdlichen Zeitschrift. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann zwischen zwei Zeitschriften wählen.

§ 12 Vorleistungspflicht des Teilnehmern / der Teilnehmerin und Fälligkeit
Eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtbetrages wird 10 Kalendertage nach Absendung der Anmeldebestätigung fällig. Die Restzahlung wird 14 Kalendertage vor Beginn des gebuchten Kurses fällig.

§ 13 Vergütung bei Nicht-Teilnahme am Unterricht
Nimmt ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin an dem von ihm / ihr gebuchten Kurs, gleich aus welchen Gründen, nicht teil, sind die vereinbarte Lehrgangsgebühr und die Kostenpauschalen dennoch zu entrichten. Ein Anspruch auf Freistellung bzw. Erstattung besteht nicht. Bereits geleistete Zahlungen können nach Absprache auf einen anderen Kurs umgebucht werden.

§ 14 Rücktritt bzw. Kündigung
(1) Der Rücktritt oder die Kündigung des Teilnehmers / der Teilnehmerin ist ausgeschlossen, soweit deren Grund nicht in einer von der Jagdschule Wendland zu vertretenden Pflichtverletzung gegenüber dem Teilnehmer / der Teilnehmerin besteht. Die gesetzlichen Vorschriften zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
(2) Bei Vorliegen einer Erkrankung, aus gravierenden beruflichen Gründen oder schwerwiegenden familiären Gründen kann der Teilnehmer / die Teilnehmerin an einem späteren Kurs teilnehmen. Bei einem Rücktritt ist ein Attest des behandelnden Arztes vorzulegen. Gravierende berufliche oder schwerwiegende familiäre Gründe sind glaubhaft zu machen. Im Falle der Umbuchung auf einen späteren Kurs werden bereits erfolgte Zahlungen für den späteren Kurs gutgeschrieben und mit dessen Kursgebühr verrechnet. Die geleichzeitige Geltendmachung einer Umbuchung und der „Geld-zurück-Garantie“ ist nicht möglich.
(3) Ist eine Belegung des aufgrund der Umbuchung frei gewordenen Kurses mit einem anderen Teilnehmer / einer anderen Teilnehmerin nicht mehr möglich, berechnet die Jagdschule Wendland eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 %. Sind bereits Zahlungen erfolgt, wird die Pauschale von dem Gutschriftsbetrag abgezogen.

§ 15 Haftung
(1) Die Haftung für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Jagdschule Wendland oder einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten.
(2) Von vorstehender Regelung unberührt ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Jagdschule Wendland oder die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der Jägerlehrhof Wendland beruhen
(3) Der Jägerlehrhof Wendland übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Teilnehmern / Teilnehmerinnen verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden, die mit oder durch vom Teilnehmer/in zum Lehrgang oder sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule Wendland mitgebrachten Waffen, Munition, Ferngläsern und dergleichen. Der / die Teilnehmer / Teilnehmerin stellt der Jagdschule Wendland von Schadenersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer/innen oder Dritter für vom Teilnehmer/in allein verursachten Schäden frei.
(4) Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Jagdschule Wendland sind ausgeschlossen, soweit die Durchführung eines Kurses aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen unmöglich wird.

§ 16 Bild – und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule Wendland den Teilnehmer / die Teilnehmerin von dem weiteren Unterricht ausschließen. Die Jagdschule Wendland behält sich vor, Bilder oder Videos der Lehrgangsteilnehmer, die im Zusammenhang mit der Ausbildung gemacht werden, für eigene supervisorische Maßnahmen zu nutzen oder in Einzelfällen im Internet sowie auf Social Media zu veröffentlichen. Ist ein Lehrgangsteilnehmer / eine Lehrgangsteilnehmerin hiermit nicht einverstanden, teilt er / sie dies der Jagdschule Wendland schriftlich mit. Im Falle eines solchen Widerspruchs werden die entsprechenden Aufnahmen umgehend gelöscht, bzw. entsprechende Medien unbrauchbar gemacht.

§ 17 Persönliche Daten
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass seine / ihre Daten zur Bearbeitung und Verwaltung EDV-technisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an die Prüfungskommission und den Deutschen Landwirtschaftsverlag zur Versendung einer Zeitschrift. Die Daten können auch zur Weiternutzung im Betriebszweig Jagdwaffen Wendland genutzt werden.