Jagdausbildung in Niedersachsen

Jäger? – Was machen die eigentlich? Und mit welchem Ziel?

Der Mensch liebt Wild und Natur. Da liegt es doch nahe sich zum Jäger ausbilden zu lassen!

Der Jäger durchläuft eine umfangreiche und intensive Ausbildung. Als Ergebnis sorgt sich er verantwortungsvoll, nachhaltig und aus Überzeugung um Wild und Natur, denn der Jäger hat viele Aufgaben und Verpflichtungen rund um Feld, Wald und Flur.

Auch der Gesetzgeber verpflichtet den Jäger sein Möglichstes zu tun, um einen artenreichen und gesunden Wildtierbestand zu erhalten. Handlungen, die dies gefährden könnten, sind ihm verboten. Er stellt damit (auch) die Lebensgrundlagen des Wildes sicher.

Die praktizierte Jagd ist also viel mehr als das Jagen des Wildes. Jagd ist in erster Linie Naturschutz.

Damit die Jagd ausgeübt werden kann, ist ein gültiger Jagdschein unerlässlich.
Mit ihm erlangt man die Berechtigung in Deutschland die Jagd auszuüben und damit zu jagen und Jagdwaffen (sowie entsprechende Munition) zu erwerben.

Aber bitte nicht verwechseln: Der Jagdschein berechtigt zwar partiell (d.h. nur für den Zweck der Jagd) eine Waffe zu führen. Er ist aber kein Waffenschein.

Die Voraussetzung für den Jagdschein ist eine intensive Ausbildung, welche wir sie Ihnen in unserer Jagdschule anbieten.

Wir bereiten Sie auf die Jägerprüfung vor, egal ob beispielsweise im 3-Wochenkompaktkurs oder im Managerkurs. Ein Kurs setzt sich immer aus verschiedenen theoretischen sowie praktischen (prüfungsrelevanten) Disziplinen zusammen.

In der Ausbildung werden die späteren Prüfungsfächer durch unsere Ausbilder systematisch mit Ihnen gemeinsam aufgearbeitet.

Unsere Ausbildungsfächer

Ganz wesentlich sind fundierte Kenntnisse im Bereich Wildtierkunde und -biologie. Bsp.: Wie ist der Verdauungsapparat eines Rehs (Wiederkäuers) aufgebaut?

In diesem Fach werden neben den Grundlagen der Tierbiologie auch folgende Inhalte vermittelt:

  • Lebens- und Verhaltensweisen – Bsp.: Ein Wiederkäuer mit kleinem Magen kann nur wenig Nahrung aufnehmen. Um seinen Energiebedarf zu decken, braucht es viele Mahlzeiten pro Tag.
  • Anforderungen der Tierarten – Bsp.: Zwischen den Mahlzeiten muss der Wiederkäuer halt „wiederkauen“. Dafür braucht er Ruhe. Ruhe findet er nur, wenn er sich „sicher“ fühlt. Um sich irgendwo sicher fühlen zu können, muss der Lebensraum (Habitat) entsprechend aussehen. Das Reh braucht eine abwechslungsreiche Feld-/Wald-Flur.

In jedem Fall muss der Jäger den sicheren Umgang mit Waffen und Munition beherrschen. In dem Ausbildungsfach wird behandelt, welche Jagdwaffen es gibt, wie sie funktionieren, was bei der Munition zu beachten ist und wie der Jäger mit Waffen und Munition im Jagdbetrieb umzugehen hat und wie er sie aufzubewahren hat.

Bsp.: Die Zeiten der Flinte im Wandschrank sind vorbei. Waffen sind heute in speziellen Sicherheitsbehältnissen – die nichts anderes als Tresore sind – aufzubewahren.

Bsp.: Die Verwendung von Fallen unterliegt strengen Regeln, die aus dem Tierschutzgedanken kommen. Auch die Zeiten des „einfach Falle in den Wald“ sind in Deutschland lange vorbei. Fallen müssen eine bestimmte Funktionsweise aufweisen. Sie dürfen nur so aufgestellt werden, dass mit großer Wahrscheinlichkeit und Sicherheit nur solche Tierarten gefangen werden können, für die die Falle vorgesehen ist.

Ein wesentlicher Teil der Jägerausbildung sind grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft und Naturschutz und Ökologie.

Bsp.: Der Jäger muss heute auch wissen, welche heimischen Bäume im Wald stehen, welche Strukturen ein Wald haben kann und wie dieser heute bewirtschaftet wird.

Bsp.: Der Jäger muss die wichtigsten Nutzpflanzen kennen – sie sind meist zugleich Nahrung für das Wild. Er muss wissen, wie Landwirtschaft im Kern vor sich geht – wann wird der Mais geerntet? – und was das für die Jagd bedeutet – Wildschäden im Mais und Maisjagd auf Schwarzwild.

Bsp.: Der Jäger muss heute die wichtigsten ökologischen Zusammenhänge kennen. Ein gesunder Wildbestand hängt beispielsweise wesentlich vom Nahrungsangebot ab. Eine Überpopulation beim Rehwild trägt wesentlich dazu bei, die Regeneration des Waldes zu blockieren.
Die Anforderungen des Natur- und Artenschutzes sind die Grundlagen für die Hege der Wildtiere.

Bsp.: Was kann der Jäger tun, um den Lebensraum zu verbessern: Anpflanzung von Hecken, Anlage von Wildwiesen, Schaffung von Suhlen …

Zu diesem dritten Ausbildungsfach gehören weitere Kenntnisse des Jagdbetriebes, Bsp: Wie ist eine Gesellschaftsjagd zu planen und durchzuführen? Welche Sicherheitsvorschriften sind zu beachten? Was ist für die Sicherheit aller Beteiligten zu tun?

Für die Jagd wesentlich sind auch Kenntnisse über:

  • Hundewesen – Bsp.: Welche Hunderassen gibt es? Welche Rasse ist für welches Aufgabengebiet geeignet? Welche Prüfungen müssen Hunde absolvieren, um im Jagdbetrieb eingesetzt werden zu dürfen? Wie ist ein Hund artgerecht zu halten? Was können wir ihm zumuten, was nicht?
  • Wildfleischhygiene – Bsp.: Wildfleisch ist ein leicht verderbliches Lebensmittel. Welche Kontrollen müssen bei einigen Fleischsorten durchgeführt werden und wie muss Wildfleisch verarbeitet und gelagert werden, damit keine gesundheitlichen Bedenken für den Verzehr bestehen?
  • Wildtierkrankheiten – Bsp.: Welches sind die häufigsten Krankheiten? Woran können wir diese erkennen? Was ist zu tun? – Welche sind auch für den Menschen gefährlich? Auch das jagdliche Brauchtum, in dem sich z.B. Verhaltensweisen aus Achtung vor dem Tier wiederfinden oder zu dem auch die Jägersprache gehört (essen = äsen; Nahrung = Äsung; Kopf = Haupt; Kurzwildbret = Cochones, usw.) werden in diesem Fach angesprochen.

Ein eigenes Ausbildungsfach bildet das Jagdrecht. Alle Bereiche der Jagd sind heute von rechtlichen Regelungen durchdrungen. Jagdrecht ist deshalb komplex – aber keineswegs uninteressant – weil es sich aus Normen unterschiedlichster Rechtsbereiche zusammensetzt.

Bsp.: Der Jagdpachtvertrag ist im Zivilrecht geregelt. Jägerprüfung, Waffenrecht und Maßnahmen bei Wildseuchen gehören zum Öffentlichen Recht. Bei Wilderei oder dem Abschuss eines Tieres einer streng geschützten Art (z.B. der Wolf) kann man es mit dem Staatsanwalt und dem Strafrichter zu tun bekommen. Bei Beschädigungen von streng geschützten Pflanzen oder dem im Wald frei laufenden Hund in der Brut- und Setzzeit kann man es mit einem saftigen Bußgeld zu tun bekommen, teilweise bis zu 50.000,00 € – Ordnungswidrigkeit.

Bsp.: Darf der Wald eigentlich frei betreten werden? Im Allgemeinen ja, zur Erholung; aber bitte keine Schatzsuche in der Aufforstung betreiben.

Bsp.: Darf ich im Wald frei campen? Bitte nur mit Zustimmung des Eigentümers.

Bsp.: Muss der Wald „aufgeräumt“ sein? Von wem kann ich Schmerzensgeld verlangen, wenn mir ein Ast auf den Kopf fällt? Die Natur ist kein Schrebergarten. Im Wald ist es per se gefährlich und jeder ist für sich selbst verantwortlich. Schmerzensgeld gibt’s nicht.