Niedersächsische Jägerprüfung

Antrag und Voraussetzungen

Haben Sie die Jägerprüfung in unserer Jagdschule bestanden, sind Sie berechtigt den Jagdschein zu lösen. Der Jagdschein ist in ganz Deutschland gültig. Unsere Ausbildung schließt immer mit der staatlich bundesweit anerkannten Jägerprüfung ab. Der Jagdschein muss in der Behörde ausgestellt werden, in der der Kursteilnehmer seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat.

» Voraussetzungen zur Prüfung vor der Jagdbehörde

Zugelassen ist, wer spätestens sechs Monate vor der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet hat und die für den Erwerb des Jagdscheins erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

» Die schriftliche Jägerprüfung

Die schriftliche Prüfung beinhaltet 100 Fragen aus einem Fragenkatalog des Niedersächsischen Ministeriums. Zu jedem der 5 Fachgebiete werden 20 Fragen gestellt. Diese müssen im Multiple-Choice-Verfahren (ankreuzen) beantwortet werden. Jede Frage kann 3 – 6 Antworten haben, davon können 1 oder 2 richtig sein. Pro Fachgebiet stehen Ihnen 30 min. zu. Die Gesamtzeit beläuft sich auf 2,5 Std.

» Die Schießprüfung

Die Schießprüfung – Büchse & Flinte:

  • Rehbockscheibe;
  • 5 Schüsse;
  • 100m;
  • 25 Ringe;
  • Anschlag stehend angestrichen, Visierung und Optik beliebig;
  • flüchtende Überläuferscheibe;
  • 5 Schüsse;
  • 50m;
  • 2 Wertungstreffer im Leben;
  • Anschlag stehend freihändig aus der Erwartungshaltung, Visierung und Optik beliebig;
  • Wurfscheiben;
  • 15 Stückmit jeweils höchstens 2 Schüssen;
  • 5 Treffer;
  • Skeet oder Trap aus jagdlicher Erwartungshaltung. Bei der Disziplin Skeet werden die Wurf-scheiben der Stände 2, 6 u. 7 als Einzelscheiben geschossen;

» Die mündlich/praktische Jägerprüfung

Sie beginnt mit der Abfrage der Jagdhornsignale. Hier müssen von 5 Signalen 3 Leitsignale erkannt werden. Bei Nichterkennung, auch nach einmaliger sofortiger Wiederholung, gilt die Prüfung als insgesamt nicht bestanden.

Danach durchläuft jeder Prüfungsteilnehmer die 5 Fachgebiete und wird hier mündlich zu Präparaten, Fährten, Naturschutz, Land- und Waldbau, Munition etc. mindestens 10 Minuten befragt. Hier wird besonders im Bereich Waffenhandhabung darauf geachtet, dass keine sicherheitsrelevanten Fehler gemacht werden. Ein sicherheitsrelevanter Fehler führt zum sofortigen Ausschluss aus der Prüfung.

» Wiederholung der Jägerprüfung

Hat ein Prüfling die Jägerprüfung nicht bestanden, so kann er sie wiederholen.
Wird die Zulassung zur Wiederholung der Jägerprüfung innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Bescheides nach §11 Satz 2 beantragt, so werden auf Verlangen des Prüflings auf die Wiederholungsprüfung angerechnet die Prüfungsleistungen:

  • Des jagdlichen Schießens, wenn die geforderten Leistungen erbracht wurden,
  • der schriftlichen Prüfung, wenn mindestens die Note „ausreichend“ erreicht wurde, und
  • der mündlich-praktischen Prüfung, wenn der Mittelwert aus den Notenwerten mindestens 4,4 beträgt.

Bei einer weiteren Wiederholung können nur Leistungen aus einer unmittelbar vorangegangenen Prüfung angerechnet werden. Ist die Prüfung bereits unter Inanspruchnahme des Satzes 2 einmal wiederholt worden, so ist die Jägerprüfung insgesamt zu wiederholen.